Schadensersatz verständlich erklärt
Mehrkosten eines Deckungskaufs verlangen
Ein Deckungskauf kann notwendig werden, wenn der Vertragspartner die vereinbarte Ware nicht ordnungsgemäß liefert. Die Mehrkosten einer vergleichbaren Ersatzbeschaffung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen ersatzfähig sein. Die ursprüngliche Bestellung und der Ersatzkauf müssen wirtschaftlich aufeinander bezogen werden.
Rechtliche Voraussetzungen zuerst klären
Ein teurerer Kauf bei einem anderen Anbieter begründet für sich allein keinen Ersatzanspruch. Häufig ist vorher eine angemessene erfolglose Frist zur Leistung nötig. Ob eine Ausnahme greift, hängt etwa von einer endgültigen Leistungsverweigerung oder besonderen Umständen ab. Bewahren Sie den gesamten Schriftwechsel auf.
Vergleichbare Leistungen gegenüberstellen
Vergleichen Sie Menge, Qualität, Lieferzeit, Transport und Nebenkosten. Eine freiwillig höherwertige Ersatzware erhöht die Forderung nicht automatisch. Vereinfachtes Beispiel: Kostet die geschuldete Ware 4.000 Euro und die gleichwertige Ersatzbeschaffung erforderlich 4.600 Euro, liegen die Mehrkosten zunächst bei 600 Euro. Erstattete Vorauszahlungen und weitere Kosten sind separat abzurechnen.
Wirtschaftlichkeit dokumentieren
Verfügbare Angebote und die Dringlichkeit erklären, weshalb der gewählte Ersatz angemessen war. Es muss nicht in jeder Notlage das theoretisch billigste Angebot gefunden werden. Erkennbare vermeidbare Mehrkosten können aber problematisch sein. Ein sauberer Vergleich erleichtert sowohl die außergerichtliche Regulierung als auch einen späteren Nachweis.