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Schadensersatz verständlich erklärt

Hotelbuchung nicht erfüllt: Mehrkosten einer Ersatzunterkunft

Wird eine verbindlich gebuchte Unterkunft nicht bereitgestellt, können notwendige Mehrkosten einer Ersatzunterkunft in Betracht kommen. Zunächst ist zu klären, wer Vertragspartner ist und ob eine einzelne Hotelbuchung oder eine Pauschalreise vorliegt. Für Pauschalreisen gelten besondere Regeln.

Buchung und Leistungsumfang sichern

Bewahren Sie Bestätigung, Zimmerkategorie, Zeitraum und vereinbarte Nebenleistungen auf. Dokumentieren Sie die Mitteilung des Hotels und angebotene Alternativen. Ein Vermittlungsportal ist nicht allein wegen seiner Beteiligung automatisch Schuldner aller Leistungen. Maßgeblich sind die Vertragsunterlagen.

Ersatzunterkunft angemessen wählen

In einer angespannten Buchungslage kann eine teurere Alternative erforderlich sein. Halten Sie verfügbare Angebote und die zeitliche Dringlichkeit fest. Eine freiwillige erhebliche Aufwertung muss der ursprüngliche Anbieter nicht automatisch bezahlen. Transportmehrkosten können hinzukommen, wenn die Ersatzunterkunft anders gelegen ist und die Fahrten erforderlich sind.

Erstattungen und Mehrkosten trennen

Eine Rückzahlung des ursprünglichen Preises ist von zusätzlichem Schadensersatz zu unterscheiden. Bereits erstattete Beträge sind in der Rechnung zu berücksichtigen. Entgangene Urlaubsfreude ist nicht bei jeder einzelnen Hotelbuchung als eigener Geldanspruch vorgesehen. Vor einer abschließenden Vereinbarung sollte klar sein, welche Positionen tatsächlich abgegolten werden.

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