Zum Inhalt springen
Ein Fachportal der Kanzlei Steinwachs+49 40 4153 7117-0

Schadensersatz verständlich erklärt

Haftungsausschluss in AGB: Ist die Klausel wirksam?

Ein gedruckter Haftungsausschluss beendet die Anspruchsprüfung nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen gesetzlichen Grenzen. Zunächst ist zu klären, ob die Klausel wirksam einbezogen wurde, welche Schäden sie erfasst und ob sie einer Inhaltskontrolle standhält.

Verbraucher und Unternehmer unterscheiden

Für Verträge mit Verbrauchern gelten teilweise andere Prüfungsmaßstäbe als im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. § 309 BGB enthält besondere Klauselverbote; § 310 BGB bestimmt unter anderem deren Anwendungsbereich. Eine für einen Vertragstyp gefundene Bewertung lässt sich deshalb nicht unverändert übertragen.

Geschützte Schäden beachten

Beschränkungen bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit und bei grobem Verschulden unterliegen besonders strengen Grenzen. Außerdem kann eine unklare oder unangemessen benachteiligende Regelung nach § 307 BGB unwirksam sein. Die Haftung für Vorsatz lässt sich nach § 276 Absatz 3 BGB nicht im Voraus erlassen.

Den vollständigen Vertrag prüfen

Ein einzelner Satz kann durch weitere Regelungen ergänzt oder verändert werden. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen sind anders zu behandeln als vorformulierte Bedingungen. Sichern Sie deshalb die zum Vertragsschluss geltende Fassung einschließlich Anlagen. Eine spätere Internetversion belegt nicht zuverlässig, was damals vereinbart wurde.

Weitere Themen