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Schadensersatz verständlich erklärt

Rentenbeiträge und langfristiger Erwerbsschaden

Ein längerer verletzungsbedingter Erwerbsausfall kann nicht nur das laufende Einkommen, sondern auch die Altersvorsorge betreffen. Dabei sind fehlende Beiträge, ein möglicher späterer Rentennachteil und gesetzliche Anspruchsübergänge auseinanderzuhalten. Eine bloße Ergänzung des Monatsnettos um einen pauschalen Rentenbetrag genügt nicht.

Versicherungsverlauf prüfen

Fordern Sie einen aktuellen Versicherungsverlauf an und gleichen Sie die betroffenen Zeiten mit Arbeitgeber- und Leistungsunterlagen ab. Manche Ersatzleistungen führen weiterhin zu Beitragszeiten, allerdings nicht zwingend in derselben Höhe wie die frühere Beschäftigung.

Wer verfolgt den Beitragsanspruch?

§ 119 SGB X enthält besondere Regeln zum Übergang von Ersatzansprüchen wegen Rentenversicherungsbeiträgen. Deshalb kann die Berechtigung, einen Betrag selbst zu verlangen, von der Frage des wirtschaftlichen Nachteils abweichen. Dies muss vor einer Abfindung geklärt werden.

Zukunftsprognose nicht vermischen

Bei betrieblicher oder privater Vorsorge können andere Grundlagen gelten. Stellen Sie die jeweiligen Systeme getrennt dar. Für eine langfristige Bewertung werden Einkommen ohne Ereignis, tatsächliche Beitragsentwicklung und voraussichtliche Dauer der Erwerbseinbuße benötigt. Ein Vergleich über „sämtliche Verdienstausfälle“ sollte nicht abgeschlossen werden, ohne seine Wirkung auf diese langfristigen Positionen zu prüfen.

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