Schadensersatz verständlich erklärt
Verdienstausfall durch ausgefallene Überstunden
Ausgefallene Überstunden können bei der Schadensberechnung relevant sein, wenn ihre Leistung und Vergütung ohne das Ereignis hinreichend wahrscheinlich waren. Die bloße Möglichkeit, gelegentlich mehr zu arbeiten, genügt nicht automatisch. Außerdem ist Geldvergütung von Freizeitausgleich zu unterscheiden.
Bisherige Praxis und konkrete Planung
Aussagekräftig sind Arbeitszeitnachweise, frühere Abrechnungen und bereits angeordnete Mehrarbeit. Bei saisonalen Spitzen kann ein Vergleich mit derselben Jahreszeit sinnvoll sein. Ein einmaliger Sondereinsatz ist nicht ohne Erklärung auf viele weitere Monate übertragbar.
Vergütungsregelung klären
Prüfen Sie, ob Überstunden gesondert bezahlt, durch Freizeit ausgeglichen oder wirksam anders geregelt wurden. Nur dann lässt sich bestimmen, welcher wirtschaftliche Nachteil tatsächlich eingetreten ist. Bereits erhaltene Zahlungen sind abzusetzen, soweit sie dieselbe Einbuße decken.
Beispiel einer belastbaren Grundlage
Für einen fest geplanten Messeaufbau liegen Einsatzplan und Vergütungssatz vor, die Arbeit fällt verletzungsbedingt aus. Das ist eine konkretere Grundlage als die allgemeine Behauptung, man hätte „bestimmt viel mehr gearbeitet“. Lassen Sie vom Arbeitgeber erläutern, ob der Einsatz tatsächlich verfügbar gewesen wäre und ob andere Umstände ihn verhindert hätten. Die Prognose muss zum realen Betrieb passen.