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Schadensersatz verständlich erklärt

Nutzungsausfallentschädigung ohne Mietwagen

Wer ein beschädigtes Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Der Verzicht auf einen Mietwagen genügt dafür allein nicht. Es muss eine relevante Nutzungsmöglichkeit entfallen sein, die tatsächlich genutzt worden wäre.

Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit prüfen

Ein fahrbereites Ersatzfahrzeug im Haushalt kann die Bewertung beeinflussen. Ebenso ist zu klären, ob der Geschädigte während des betreffenden Zeitraums überhaupt hätte fahren können. Ein Krankenhausaufenthalt führt nicht automatisch für alle Konstellationen zum gleichen Ergebnis; eine Nutzung durch andere berechtigte Personen kann gesondert bedeutsam sein.

Den Zeitraum nachvollziehbar bestimmen

Reparaturbedarf und Wiederbeschaffungsdauer liefern Anhaltspunkte, ersetzen aber nicht die konkrete Zeitachse. Halten Sie Begutachtung, Beauftragung und Fertigstellung fest. Eine unnötig verzögerte Reparatur kann die Ersatzdauer begrenzen. Besteht ein Finanzierungsproblem, sollte die Gegenseite frühzeitig darauf hingewiesen werden.

Den Tagesbetrag einordnen

Tabellen können eine Orientierung geben, sind aber keine gesetzlich verbindliche Preisliste. Fahrzeugtyp, Alter und Zustand können berücksichtigt werden. Für gewerblich eingesetzte Fahrzeuge und andere Gegenstände gelten teilweise andere Maßstäbe. Ein entgangener Gewinn darf nicht zusätzlich für denselben wirtschaftlichen Ausfall doppelt angesetzt werden.

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