Schadensersatz verständlich erklärt
Totalschaden: Ersatzbeschaffung und Restwert einordnen
Ein Totalschaden kann technisch oder wirtschaftlich begründet sein. Technisch ist eine Wiederherstellung unmöglich; wirtschaftlich kann eine Reparatur gegenüber einer gleichwertigen Ersatzbeschaffung unverhältnismäßig sein. Bei Fahrzeugen bestehen besondere Abrechnungsregeln, weshalb die Einordnung nicht allein anhand eines einzigen Rechnungsbetrags erfolgen sollte.
Die maßgeblichen Werte vergleichen
Benötigt werden eine nachvollziehbare Reparaturkalkulation, der Wiederbeschaffungswert und gegebenenfalls der Restwert. Ein vereinfachtes Beispiel: Bei 9.000 Euro Wiederbeschaffungswert und 2.000 Euro anzurechnendem Restwert beträgt die Differenz 7.000 Euro. Umsatzsteuer, Haftungsquote und weitere Positionen sind dabei noch nicht abschließend berücksichtigt.
Vor der Verwertung Beweise sichern
Dokumentieren Sie Zustand und Schäden, bevor die Sache verkauft, verschrottet oder zerlegt wird. Bei ungeklärter Haftung kann eine Besichtigung notwendig sein. Auch ein Restwertangebot muss nachvollziehbar und tatsächlich realisierbar sein. Welche Angebote rechtlich berücksichtigt werden müssen, hängt von der konkreten Regulierungssituation ab.
Nebenkosten getrennt erfassen
Abschleppen, notwendige Standzeit oder eine angemessene Ersatzmobilität sind nicht schon im bloßen Differenzbetrag enthalten. Sie benötigen eine eigene Begründung. Vermeiden Sie vermeidbare Verzögerungen und halten Sie fest, wann Gutachten, Angebote und Zahlungen vorlagen. Diese Zeitachse hilft bei Streit über die Dauer weiterer Kosten.