Schadensersatz verständlich erklärt
Unzureichende ärztliche Aufklärung und Schadensersatz
Eine medizinische Maßnahme setzt grundsätzlich eine wirksame Einwilligung voraus. Dafür ist regelmäßig eine ausreichende Aufklärung über wesentliche Umstände erforderlich. Ein unterschriebener Aufklärungsbogen ist wichtig, beantwortet aber nicht allein sämtliche Fragen zum tatsächlich geführten Gespräch.
Inhalt und Zeitpunkt festhalten
Dokumentieren Sie, wer aufgeklärt hat, welche Risiken und Alternativen besprochen wurden und wie viel Entscheidungszeit bestand. Die Aufklärung muss zur konkreten Maßnahme und Situation passen. Bei medizinisch gleichermaßen indizierten Alternativen können unterschiedliche Belastungen und Risiken bedeutsam sein.
Beweisfragen richtig einordnen
Nach § 630h Absatz 2 BGB muss der Behandelnde grundsätzlich Einwilligung und ordnungsgemäße Aufklärung beweisen. Das Gesetz sieht zugleich den Einwand vor, der Patient hätte auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung eingewilligt. Die persönliche Entscheidungssituation kann deshalb für den Streit erheblich werden.
Schaden und Behandlung unterscheiden
Ein Aufklärungsfehler und ein technischer Behandlungsfehler sind nicht dasselbe. Auch eine fachgerecht ausgeführte Maßnahme kann rechtliche Fragen aufwerfen, wenn die Einwilligung unwirksam war. Welche Gesundheitsfolgen zuzurechnen sind und welcher Ersatz daraus folgt, bedarf einer eigenen Prüfung. Bewahren Sie Aufklärungsunterlagen und Ihre Erinnerung an das Gespräch möglichst zeitnah auf.