Zum Inhalt springen
Ein Fachportal der Kanzlei Steinwachs+49 40 4153 7117-0

Schadensersatz verständlich erklärt

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Haftung klären

Nach einem Verkehrsunfall sind Haftung und Schadenshöhe getrennt zu prüfen. Halter, Fahrer und Kraftfahrthaftpflichtversicherer können auf unterschiedlichen Grundlagen in Anspruch genommen werden. Ein polizeiliches Aktenzeichen allein legt die zivilrechtliche Haftungsquote noch nicht fest.

Unfallablauf beweisbar festhalten

Sichern Sie Unfallstelle, Fahrzeugstellungen, Beschädigungen und vorhandene Spuren, soweit dies gefahrlos möglich ist. Kontaktdaten unabhängiger Zeugen sind besonders hilfreich. Ein zeitnahes Gedächtnisprotokoll hält die eigene Wahrnehmung fest, sollte aber Vermutungen von tatsächlich Beobachtetem unterscheiden.

Verursachungsbeiträge prüfen

Bei mehreren Kraftfahrzeugen kann eine Abwägung nach § 17 StVG erforderlich sein. Verkehrsverstöße und Betriebsgefahr sind dabei rechtlich einzuordnen. Eine automatische Halbteilung gibt es ebenso wenig wie stets volle Haftung desjenigen, der ein Verwarnungsgeld erhalten hat. Nur belastbar festgestellte Umstände dürfen die Bewertung tragen.

Schäden geordnet anmelden

Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld benötigen unterschiedliche Nachweise. Melden Sie Personenschäden ausdrücklich, auch wenn zunächst der Fahrzeugschaden im Vordergrund steht. Eine frühe abschließende Abfindung kann künftige Folgen erfassen. Lassen Sie daher vor einer Erledigungserklärung prüfen, welche Ansprüche noch offen sind.

Weitere Themen