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Schadensersatz verständlich erklärt

Kind verursacht Schaden: Wer haftet?

Der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ beschreibt die Rechtslage nicht zutreffend. Zu prüfen sind eine mögliche eigene Verantwortlichkeit des Kindes und eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch Erwachsene. Beide Fragen haben unterschiedliche Voraussetzungen.

Alter und Einsichtsfähigkeit prüfen

§ 828 BGB enthält abgestufte Regeln für Minderjährige. Kinder unter sieben Jahren sind für verursachte Schäden grundsätzlich nicht deliktsfähig. Für bestimmte Unfälle mit Kraftfahrzeugen oder Schienenbahnen gelten zusätzliche Besonderheiten bei Kindern unter zehn Jahren. Bei älteren Minderjährigen kann die erforderliche Einsichtsfähigkeit entscheidend sein.

Aufsichtspflicht konkret beurteilen

Eltern oder andere Aufsichtspflichtige haften nicht allein aufgrund ihrer Stellung. Maßgeblich sind die geschuldete Aufsicht, das Verhalten des Kindes und die Umstände. Alter, Entwicklung, bekannte Neigungen und die konkrete Gefahrenlage beeinflussen, welche Kontrolle erforderlich war. § 832 BGB enthält eine gesetzliche Entlastungsmöglichkeit.

Versicherung gesondert betrachten

Eine private Haftpflichtversicherung kann vertraglich auch bestimmte Schäden deliktsunfähiger Kinder abdecken. Das ist von einem gesetzlichen Anspruch zu unterscheiden. Dokumentieren Sie Unfallablauf, Beteiligte und Schäden sachlich. Ein Versicherungsangebot beweist nicht automatisch, dass das Kind oder seine Eltern rechtlich in voller Höhe haften.

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