Schadensersatz verständlich erklärt
Schadensersatz wegen eines Beratungsfehlers
Ein ungünstiges Ergebnis beweist für sich allein keinen Beratungsfehler. Zunächst ist zu klären, welche Beratung geschuldet war, welche Informationen vorlagen und welche Pflicht konkret verletzt wurde. Anschließend muss der Fehler mit einem nachweisbaren wirtschaftlichen Nachteil verbunden werden.
Beratungsauftrag eingrenzen
Vertrag, Leistungsbeschreibung und Besprechungsunterlagen zeigen Umfang und Ziel des Auftrags. Eine begrenzte Auskunft ist anders zu bewerten als eine umfassende Prüfung. Auch Informationen, die der Mandant oder Kunde nicht mitgeteilt hat, können für die Verantwortlichkeit bedeutsam sein.
Die hypothetische Entscheidung erklären
Was wäre bei zutreffender Beratung geschehen? Diese Frage verlangt eine nachvollziehbare Alternative, nicht nur nachträgliche Unzufriedenheit. Dokumentieren Sie vorhandene Optionen, damalige Absichten und objektive Entscheidungsbedingungen. Bei mehreren vernünftigen Möglichkeiten können Beweisfragen besonders schwierig sein.
Die Vermögenslage vergleichen
Zu vergleichen sind die tatsächliche Lage und die Lage bei pflichtgemäßer Beratung. Vorteile, ersparte Kosten und spätere Entwicklungen können dazugehören. Ein vollständiger Verlust einer Anlage oder eines Geschäfts ist nicht automatisch in voller Höhe auf den Beratungsfehler zurückzuführen. Verjährung und gegebenenfalls besondere Berufs- oder Vertragsregeln sollten frühzeitig geprüft werden.