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Schadensersatz verständlich erklärt

Verbleibende Wertminderung trotz Reparatur

Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann eine Sache am Markt weniger wert sein als vor dem Schadensereignis. Bei Fahrzeugen wird häufig über eine merkantile Wertminderung gestritten. Ein Anspruch entsteht jedoch nicht allein dadurch, dass eine Reparaturrechnung vorliegt.

Technischen Zustand und Marktwert trennen

Ein technisch vollständig wiederhergestelltes Fahrzeug kann wegen seiner Unfallhistorie einen niedrigeren Verkaufspreis erzielen. Umgekehrt führt eine kleine Beschädigung nicht zwingend zu einer messbaren Wertdifferenz. Alter, Laufleistung, Schadenart, Reparaturumfang und Vorschäden beeinflussen die Bewertung.

Die Berechnung erklären lassen

Pauschale Prozentsätze sind nur Ausgangspunkte, wenn sie zum konkreten Objekt passen. Ein Gutachten sollte die wertrelevanten Umstände und die angewandte Methode offenlegen. Eine reine Zahl ohne Begründung ist bei Streit schwer überprüfbar. Auch bei anderen hochwertigen Gegenständen muss eine tatsächliche Marktwertminderung nachvollziehbar sein.

Doppelansätze vermeiden

Eine bereits als unrepariert bewertete Sache und eine verbleibende Wertminderung nach Reparatur beruhen auf unterschiedlichen Annahmen. Beides darf nicht unbesehen addiert werden. Halten Sie außerdem fest, ob die Forderung auf tatsächlicher Reparatur oder einer anderen Abrechnung beruht. Die richtige Bewertungsgrundlage muss zum gewählten Ersatzweg passen.

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