Schadensersatz verständlich erklärt
Haushaltsführungsschaden nach einer Verletzung
Wer wegen einer Verletzung den Haushalt nicht mehr wie zuvor führen kann, kann einen eigenständigen materiellen Schaden erleiden. Dieser ist vom Schmerzensgeld und von persönlicher Pflege zu unterscheiden. Entscheidend sind die konkret ausgefallenen Tätigkeiten und der bisherige Haushaltsbeitrag.
Den tatsächlichen Haushalt beschreiben
Anzahl und Alter der Haushaltsmitglieder, Wohnsituation und Aufgabenverteilung bilden die Grundlage. Kochen, Einkaufen, Reinigung, Wäsche und Betreuung fallen nicht in jedem Haushalt im selben Umfang an. Tabellen können Orientierung geben, ersetzen aber nicht die individuelle Darstellung.
Einschränkung tätigkeitsbezogen erfassen
Eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht automatisch vollständige Unfähigkeit zu jeder Haushaltstätigkeit. Beschreiben Sie, welche Verrichtungen unmöglich, erschwert oder weiterhin möglich waren. Der Verlauf kann sich während der Genesung verändern.
Berechnung und Nachweise
Bei bezahlter Hilfe sind Einsatz und Kosten zu dokumentieren. Auch ohne solche Rechnung kann die Bewertung ausgefallener Haushaltsarbeit eine Rolle spielen; die konkrete Methode muss zum Fall passen. Erfassen Sie Hilfe durch Angehörige und vermeiden Sie Überschneidungen mit Pflege- oder Kinderbetreuungskosten. Eine nachvollziehbare Wochenübersicht ist häufig aussagekräftiger als eine pauschale Forderung nach einem beliebigen Stundensatz.