Schadensersatz verständlich erklärt
Haushaltsführungsschaden bei Alleinstehenden
Auch ein allein geführter Haushalt kann durch eine Verletzung beeinträchtigt werden. Dass keine Familie mitversorgt wird, schließt einen zusätzlichen Unterstützungsbedarf nicht aus. Umfang und Bewertung richten sich nach den konkreten Lebensverhältnissen.
Welche Aufgaben fallen tatsächlich an?
Wohnsituation, übliche Haushaltsorganisation und vorhandene Dienstleistungen sind entscheidend. Wer bereits vor dem Ereignis regelmäßig Hilfe nutzte, muss den zusätzlich verletzungsbedingten Anteil abgrenzen. Derselbe Bedarf darf nicht nochmals als vollständig neu angesetzt werden.
Selbstversorgung und persönliche Pflege
Einkaufen, Wäsche und Reinigung sind von Hilfe beim Waschen, Anziehen oder bei anderen persönlichen Verrichtungen zu unterscheiden. Die Abgrenzung hilft, passende Kosten und Zeitansätze zu ermitteln. Manche Hilfeleistungen können mehrere Zwecke zugleich erfüllen und müssen dann nachvollziehbar zugeordnet werden.
Ersatzlösungen belegen
Dokumentieren Sie bezahlte Dienste, Hilfe aus dem Umfeld und tatsächlich liegen gebliebene Arbeiten. Eine pauschale Wochenstundenzahl ohne Bezug zum eigenen Haushalt ist wenig aussagekräftig. Bei vorübergehendem Aufenthalt an einem anderen Ort ist außerdem zu prüfen, welche häuslichen Aufgaben währenddessen überhaupt anfielen. Maßgeblich bleibt der konkrete zusätzliche Bedarf gegenüber der Lage ohne Verletzung.