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Schadensersatz verständlich erklärt

Deckungsbeitrag als Grundlage der Schadenberechnung

Der Deckungsbeitrag kann bei einem ausgefallenen Geschäft helfen, dessen wirtschaftliche Bedeutung zu bestimmen. Vereinfacht werden vom Erlös die unmittelbar mit dem Auftrag verbundenen variablen Kosten abgezogen. Für eine Schadensersatzforderung muss diese betriebswirtschaftliche Größe jedoch zur konkreten hypothetischen und tatsächlichen Lage passen.

Rechenbeispiel mit Grenzen

Bei 8.000 Euro Nettoerlös und 3.000 Euro tatsächlich ersparten auftragsbezogenen Kosten ergibt sich ein Beitrag von 5.000 Euro. Wurde ein Ersatzauftrag übernommen, können dessen zusätzliche Erträge die Schadensdifferenz verändern. Eine starre Formel ohne diese Gegenprüfung reicht nicht.

Fixkosten nicht doppelt erfassen

Laufen Miete und reguläre Personalkosten weiter, sind sie nicht automatisch von dem ausgefallenen Beitrag abzuziehen. Zugleich dürfen dieselben Kosten nicht zusätzlich als vollständiger zweiter Schaden angesetzt werden, wenn sie bereits im Vergleichsmodell enthalten sind.

Kalkulation offenlegen

Benennen Sie Erlöse, Kostenarten, Mengen und die Herkunft der Werte. Erklären Sie, welche Kosten wirklich vermieden wurden und welche trotz Ausfalls anfielen. Bei mehreren Produkten können unterschiedliche Margen bestehen. Ein betrieblicher Durchschnitt kann daher zu kurz greifen, wenn gerade ein ungewöhnlich margenstarker oder margenschwacher Auftrag betroffen war. Die Schätzung braucht belastbare Anknüpfungstatsachen.

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