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Schadensersatz verständlich erklärt

Gewinn aus einem konkret ausgefallenen Auftrag belegen

Ein bereits vereinbarter Auftrag bietet oft konkretere Anhaltspunkte als eine allgemeine Umsatzprognose. Dennoch müssen Ausführung, erwarteter Erlös und verbleibender wirtschaftlicher Vorteil nachvollziehbar dargestellt werden. Eine Auftragsbestätigung allein belegt nicht automatisch den geltend gemachten Gewinnbetrag.

Was wäre tatsächlich geleistet worden?

Benennen Sie Umfang, Termin, Preis und noch offene Bedingungen. Zeigen Sie, dass Personal, Material und Kapazität zur Verfügung gestanden hätten. Wenn der Auftrag ohnehin aus anderen Gründen gefährdet war, muss dies berücksichtigt werden.

Kalkulation zum Auftrag sichern

Unterlegen Sie die erwarteten Kosten mit Angeboten, bisherigen Erfahrungswerten oder konkreten Bestellungen. Ziehen Sie tatsächlich ersparte Ausgaben ab. Bereits entstandene vergebliche Kosten dürfen nicht unklar mit dem entgangenen Gewinn vermischt werden.

Absage und Ersatzgeschäft dokumentieren

Weshalb fiel der Auftrag weg, und wurde er später doch ausgeführt? Konnte ein anderer Auftrag übernommen werden? Diese Informationen bestimmen den tatsächlichen Verlust. Eine Nachricht des Kunden, die den Ausfallgrund erklärt, kann sehr hilfreich sein. Bei streitiger Verursachung muss außerdem die Verbindung zwischen Pflichtverletzung und Auftragsverlust gezeigt werden; der zeitliche Zusammenhang allein genügt nicht in jeder Konstellation.

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