Schadensersatz verständlich erklärt
Verschobener Auftrag oder endgültiger Gewinnausfall?
Ein verspätet ausgeführter Auftrag verursacht nicht zwingend denselben Schaden wie ein endgültig verlorener Auftrag. Werden Erlös und Gewinn später vollständig erzielt, muss der verbleibende Nachteil anders erklärt werden. Möglich sind etwa zusätzliche Kosten oder nachweisbare Folgen der zeitlichen Verschiebung.
Den gesamten Ablauf erfassen
Notieren Sie geplanten und tatsächlichen Ausführungstermin, Preisänderungen und zusätzlich entstandene Aufwendungen. Wird ein Auftrag nur teilweise nachgeholt, sind erledigter und endgültig entfallener Teil getrennt zu berechnen.
Verdrängte Folgeaufträge prüfen
Ein nachgeholter Auftrag kann Kapazität beanspruchen, die sonst für ein anderes Geschäft verfügbar gewesen wäre. Ein solcher Folgeschaden braucht konkrete Nachweise. Es genügt nicht, ohne Kunden- oder Kapazitätsdaten pauschal einen zweiten Ausfall zu behaupten.
Finanzierungskosten abgrenzen
Verspätete Einnahmen können unter Umständen zusätzliche Finanzierungskosten auslösen. Ob sie ersatzfähig sind, hängt von Haftungsgrundlage, Verzug und tatsächlichem Aufwand ab. Der volle Auftragsgewinn darf nicht allein deshalb als verloren gelten, weil die Zahlung später eingeht. Eine zeitlich gegliederte Rechnung verhindert, dass derselbe Erlös zugleich als endgültig entgangen und als später tatsächlich erhalten behandelt wird.