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Schadensersatz verständlich erklärt

Krankengeld und verbleibender Verdienstausfall

Krankengeld kann den Einkommensverlust nach einer Verletzung teilweise ausgleichen. Ob daneben ein eigener Schadensersatzanspruch verbleibt, ergibt sich aus dem Vergleich mit der hypothetischen Einkommenslage ohne das Ereignis. Die sozialrechtliche Leistung und der zivilrechtliche Ersatzanspruch erfüllen dabei nicht in jeder Hinsicht dieselbe Funktion.

Den Leistungszeitraum beachten

Ordnen Sie Bescheide und Auszahlungen den Tagen oder Monaten zu, für die Krankengeld bewilligt wurde. Eine Nachzahlung kann sonst fälschlich wie ein besonders hohes Monatseinkommen wirken. Abzüge und Änderungen des Zahlbetrags sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.

Restschaden getrennt berechnen

Die eigene Differenzforderung ist von Ansprüchen zu unterscheiden, die auf den Sozialleistungsträger übergehen. Derselbe Ausfall darf nicht zweimal verlangt werden. Umgekehrt kann die Krankengeldzahlung eine verbleibende ungedeckte Lücke nicht automatisch ausschließen.

Für die anwaltliche Berechnung

Legen Sie Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberangaben und vollständige Leistungsbescheide vor. Bei einer Wiederaufnahme der Arbeit oder stufenweisen Wiedereingliederung können sich die Vergleichswerte ändern. Auch zukünftige Erwerbseinbußen sind gesondert zu betrachten. Eine pauschale Aussage wie „Krankengeld ersetzt den Schaden vollständig“ ist ohne diese Daten ebenso wenig belastbar wie eine Forderung nach ungekürztem früherem Einkommen zusätzlich zum Krankengeld.

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