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Schadensersatz verständlich erklärt

Verdienstausfall eines verletzten Selbstständigen

Fällt ein Selbstständiger verletzungsbedingt aus, ist nicht automatisch der gesamte wegfallende Umsatz sein persönlicher Schaden. Zu prüfen ist, wie sich die fehlende Arbeitsleistung tatsächlich auf das betriebliche Ergebnis auswirkt. Ersatzkräfte, verschobene Aufträge und ersparte Kosten können den Unterschied wesentlich verändern.

Tätigkeit und Betrieb auseinanderhalten

Ein Betrieb kann trotz Abwesenheit des Inhabers weiterarbeiten. Umgekehrt kann eine einzelne Person für bestimmte Aufträge unersetzlich sein. Beschreiben Sie deshalb Aufgaben, Vertretungsmöglichkeiten und den konkret betroffenen Zeitraum.

Zahlen und Aufträge verbinden

Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Steuerunterlagen liefern den wirtschaftlichen Rahmen. Auftragsbestätigungen, Absagen und Terminpläne zeigen, welche Leistungen durch die Verletzung tatsächlich ausfielen. Ein Vorjahresvergleich muss Saison, Wachstum und besondere Einmaleffekte berücksichtigen.

Ersatzmaßnahmen nicht doppelt berechnen

Wird eine Vertretung eingesetzt, können deren erforderliche Mehrkosten relevant sein. Bleibt daneben ein Gewinnrückgang, ist er zusätzlich, aber ohne Überschneidung zu erklären. Der persönliche Schmerz und die gesundheitlichen Einschränkungen gehören dagegen zur gesonderten Schmerzensgeldprüfung. Eine klare Trennung zwischen Unternehmenszahlen und dem eigenen Anspruch ist besonders wichtig, wenn der Betrieb als Gesellschaft organisiert ist.

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