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Schadensersatz verständlich erklärt

Verdienstausfall bei befristetem Arbeitsvertrag

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist der Schaden nicht automatisch auf unbegrenzte Fortzahlung des bisherigen Gehalts gerichtet. Bis zum vereinbarten Vertragsende und für die Zeit danach sind unterschiedliche Prognosefragen zu beantworten. Eine wahrscheinliche Anschlussbeschäftigung kann dabei relevant sein.

Zeitraum bis zum Vertragsende

Für die laufende Befristung sind vereinbarte Vergütung, tatsächliche Zahlungen und unfallbedingte Ausfallzeit darzustellen. Eine unabhängig von der Verletzung eintretende Beendigung darf nicht als deren Folge behandelt werden.

Verlängerung oder neuer Arbeitsplatz

Für die Zeit danach helfen konkrete Zusagen, bereits geführte Gespräche, frühere Verlängerungspraxis und Bewerbungsunterlagen. Die bloße Hoffnung auf dauerhafte Weiterbeschäftigung ist weniger tragfähig als ein dokumentierter Übernahmeplan. Auch alternative realistische Erwerbsmöglichkeiten gehören zur Prognose.

Unsicherheit offen behandeln

Eine gerichtliche Schätzung braucht Anknüpfungstatsachen; sie ersetzt keine beliebige Zukunftsannahme. Stellen Sie deshalb positive und negative Umstände nebeneinander. War eine Verlängerung etwa an ein Projekt gebunden, dessen Fortsetzung selbst ungewiss war, muss dies berücksichtigt werden. Bei längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen können zusätzlich Maßnahmen zur Absicherung noch nicht bezifferbarer Erwerbsfolgen erforderlich sein.

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