Schadensersatz verständlich erklärt
Unfallbedingter Einkommensausfall in der Probezeit
Eine Verletzung während der Probezeit wirft häufig die Frage auf, wie sich das Arbeitsverhältnis ohne das Ereignis entwickelt hätte. Die vereinbarte Probezeit bedeutet nicht, dass ein zukünftiger Erwerbsschaden grundsätzlich ausgeschlossen wäre. Sie macht die Prognose aber besonders tatsachenabhängig.
Verlauf vor der Verletzung
Beurteilungen, Einarbeitungsfortschritt und Rückmeldungen des Arbeitgebers können Hinweise geben. Auch bereits bestehende Schwierigkeiten müssen berücksichtigt werden. Es sollte nicht aus dem späteren Ergebnis allein auf den hypothetischen Verlauf geschlossen werden.
Kündigung und Schadenursache trennen
Eine zeitlich nach der Verletzung ausgesprochene Kündigung ist nicht automatisch vollständig deren Folge. Gründe, betriebliche Umstände und rechtliche Möglichkeiten gegen die Kündigung sind gesondert zu prüfen. Dafür können kurze arbeitsrechtliche Fristen relevant sein.
Zukunftsberechnung vorbereiten
Dokumentieren Sie Bewerbungen, mögliche neue Stellen und gesundheitliche Grenzen bei der Arbeitssuche. Die Berechnung darf nicht davon ausgehen, dass jeder einmal begonnene Arbeitsplatz sicher jahrzehntelang bestanden hätte. Ebenso wenig genügt der pauschale Einwand, eine Probezeit mache Einkommen generell spekulativ. Entscheidend ist eine nachvollziehbare, durch konkrete Umstände gestützte Entwicklung ohne das schädigende Ereignis.