Zum Inhalt springen
Ein Fachportal der Kanzlei Steinwachs+49 40 4153 7117-0

Schadensersatz verständlich erklärt

Lohnfortzahlung und Schadensersatz nach einem Unfall

Erhält ein Arbeitnehmer trotz unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit weiterhin Entgelt, fehlt ihm insoweit zunächst häufig die entsprechende eigene Zahlungslücke. Der Schaden verschwindet dadurch jedoch nicht zwangsläufig vollständig aus dem Haftungsrecht. § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz regelt unter bestimmten Voraussetzungen einen Übergang von Ansprüchen auf den Arbeitgeber.

Anspruchsinhaber klären

Es ist zu trennen, welche Beträge der Arbeitnehmer selbst noch verlangen kann und welche auf den Arbeitgeber übergegangen sind. Eine Forderung des Arbeitnehmers über den gesamten ausgefallenen Bruttolohn kann diese Abgrenzung verfehlen.

Nicht alle Vergütungsbestandteile gleich behandeln

Ob variable Bestandteile fortgezahlt wurden, ergibt sich aus Vertrag, gesetzlichen Regeln und tatsächlicher Abrechnung. Prüfen Sie deshalb nicht nur den Grundlohn, sondern auch Zulagen und sonstige Vergütung. Ein verbleibender Ausfall muss konkret nachgewiesen werden.

Unterlagen zusammenstellen

Benötigt werden Arbeitsunfähigkeitszeiten, Gehaltsabrechnungen und Angaben des Arbeitgebers zu Dauer und Umfang der Entgeltfortzahlung. Teilen Sie erhaltene Zahlungen vollständig mit. Bei längerem Ausfall schließt sich möglicherweise eine Phase anderer Ersatzleistungen an. Die Zeiträume sollten getrennt berechnet werden, statt einen Durchschnittsbetrag für die gesamte Erkrankung anzusetzen.

Weitere Themen