Zum Inhalt springen
Ein Fachportal der Kanzlei Steinwachs+49 40 4153 7117-0

Schadensersatz verständlich erklärt

Kosten notwendiger Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung

Nach einem Schaden kann schnelles Handeln erforderlich sein, etwa zur Sicherung eines eingeschlagenen Fensters oder zur Begrenzung eines Wasseraustritts. Angemessene Sofortmaßnahmen können ersatzfähig sein. Ihre Erforderlichkeit ist aus der Situation zum Zeitpunkt der Entscheidung zu beurteilen.

Gefahr und Dringlichkeit dokumentieren

Fotos, Uhrzeit, Wetterlage und erreichbare Ansprechpartner helfen später bei der Einordnung. Beschreiben Sie, welcher weitere Schaden ohne Eingreifen zu erwarten war. In einer akuten Gefahrensituation ist ein ausführlicher Preisvergleich oft nicht möglich. Das rechtfertigt jedoch nicht jede zusätzliche Leistung eines Notdienstes.

Auftrag auf das Nötige begrenzen

Vorläufige Sicherung und endgültige Wiederherstellung sind unterschiedliche Schritte. Lassen Sie sich erklären, welche Arbeiten sofort notwendig sind und welche geplant werden können. Ein Notdienstauftrag sollte möglichst klare Angaben zu Anfahrt, Arbeitszeit und Material enthalten. Überzogene Zusatzangebote müssen nicht allein wegen der Dringlichkeit akzeptiert werden.

Beweise erhalten

Ein beseitigter Defekt lässt sich später schwerer untersuchen. Sichern Sie deshalb beschädigte Bauteile, Fotos und die Einschätzung des Handwerkers, soweit dies gefahrlos möglich ist. Informieren Sie die zuständigen Versicherer zeitnah. Die Schadenminderungspflicht verlangt vernünftige Maßnahmen, keine Selbstgefährdung und keine fachlich unvertretbaren Eigenreparaturen.

Weitere Themen