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Schadensersatz verständlich erklärt

Entgangener Gewinn bei einem neuen Unternehmen

Fehlen langjährige Geschäftszahlen, ist eine Gewinnprognose schwieriger, aber nicht allein deshalb ausgeschlossen. § 252 BGB berücksichtigt auch besondere Umstände und bereits getroffene Vorkehrungen. Ein tragfähiger Geschäftsplan kann dabei helfen, ersetzt jedoch keine realistischen tatsächlichen Grundlagen.

Konkrete Vorbereitung zählt

Bereits abgeschlossene Verträge, belastbare Vorbestellungen, Genehmigungen, vorhandene Betriebsmittel und nachvollziehbare Kostenkalkulationen können die Prognose stützen. Eine bloße Umsatzvision ohne Kundenbasis ist deutlich schwächer.

Anlaufphase berücksichtigen

Neue Betriebe erreichen häufig nicht sofort die geplante volle Auslastung. Erklären Sie daher, wie Kundenaufbau, Kapazität und Kosten in den ersten Monaten verlaufen wären. Auch branchentypische Risiken und die eigene Erfahrung können relevant sein.

Beispiel einer Abgrenzung

Zehn verbindlich gebuchte Veranstaltungen mit dokumentierter Kalkulation sind anders zu bewerten als eine allgemeine Erwartung von zehn Veranstaltungen monatlich. Trennen Sie gesicherte Aufträge, wahrscheinliche Anschlussgeschäfte und reine Zielvorstellungen. Eine gerichtliche Schätzung braucht Tatsachen, aus denen sich Wahrscheinlichkeit und Größenordnung ableiten lassen. Aktualisieren Sie die Prognose anhand der tatsächlichen späteren Entwicklung, soweit diese Rückschlüsse auf den Verlauf ohne Schaden zulässt.

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