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Schadensersatz verständlich erklärt

Ersparte Aufwendungen beim entgangenen Gewinn

Ein ausgefallenes Geschäft kann neben Erlösen auch Ausgaben entfallen lassen. Solche Ersparnisse sind für die Schadensdifferenz bedeutsam. Maßgeblich ist nicht allein die Kostenbezeichnung, sondern ob die Ausgabe wegen des konkreten Ausfalls tatsächlich nicht angefallen ist.

Typische Prüfpositionen

Material, Wareneinsatz, Versand, auftragsbezogene Fremdleistungen und bestimmte Provisionen können erspart sein. Bereits verbindlich bestellte und nicht mehr stornierbare Leistungen sind anders zu behandeln. Auch Lagerware kann einen verbleibenden Wert haben, der berücksichtigt werden muss.

Endgültig erspart oder nur verschoben?

Wird ein Auftrag später nachgeholt, fallen die zugehörigen Kosten möglicherweise nur zu einem anderen Zeitpunkt an. Dann darf eine vorübergehende Nichtzahlung nicht ohne Weiteres als dauerhafte Ersparnis angesetzt werden. Der gesamte Ablauf ist entscheidend.

Belege für beide Seiten

Sichern Sie Stornierungen, Gutschriften, Lieferantenrechnungen und Angaben zur weiteren Verwendung von Material. Erläutern Sie, ob Restbestände verkauft oder für andere Aufträge genutzt wurden. Eine pauschale Quote kann zur ersten Orientierung dienen, sollte aber bei konkreten Gegenbelegen angepasst werden. Wer Ersparnisse offen ausweist, macht die Forderung belastbarer und vermeidet den Eindruck, ausgefallenen Umsatz mit tatsächlichem Schaden zu verwechseln.

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