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Schadensersatz verständlich erklärt

Zinsen auf eine Schadensersatzforderung

Eine berechtigte Schadensersatzforderung trägt nicht automatisch ab dem Schadentag Verzugszinsen. Regelmäßig sind Fälligkeit und Verzug zu prüfen. Daneben können Prozesszinsen ab Rechtshängigkeit in Betracht kommen. Der einschlägige Zinssatz hängt von der Art der Forderung ab.

Verzug nachvollziehbar begründen

Eine Zahlungsaufforderung sollte Anspruch, Betrag oder nachvollziehbare Berechnung und den richtigen Schuldner erkennen lassen. Zugang und Zahlungsfrist sind zu dokumentieren. Ob eine Mahnung entbehrlich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine Versicherungsnummer allein ersetzt keine verständliche Forderungsdarstellung.

Den Zinssatz richtig auswählen

Der allgemeine Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 1 BGB liegt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die höheren neun Prozentpunkte betreffen bestimmte Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung. Sie gelten nicht allein deshalb für jeden Schadensersatzanspruch, weil zwei Unternehmen beteiligt sind. Auch die 40-Euro-Pauschale ist an besondere Voraussetzungen gebunden.

Teilzahlungen zeitlich erfassen

Für die Berechnung sind Beginn, wechselnde Basiszinssätze und Teilzahlungen zu berücksichtigen. Zinsen dürfen nicht unverändert auf einen bereits vollständig getilgten Hauptbetrag weitergerechnet werden. Bei mehreren Forderungen ist außerdem die Tilgungszuordnung zu klären. Eine tabellarische Aufstellung nach Zeitabschnitten macht die Forderung überprüfbar.

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