Schadensersatz verständlich erklärt
Schadensersatz schon vor Vertragsschluss
Bereits Vertragsverhandlungen können Schutz- und Rücksichtnahmepflichten begründen. Wird eine solche Pflicht verletzt, kann Schadensersatz auch ohne späteren Vertragsschluss in Betracht kommen. Nicht jede enttäuschte Verhandlung und nicht jeder Abbruch ist deshalb bereits rechtswidrig.
Die konkrete Pflicht benennen
Es kann etwa um unzutreffende entscheidungserhebliche Angaben oder den Schutz anvertrauter Rechtsgüter gehen. Entscheidend ist, welche Information oder Rücksichtnahme in der konkreten Situation geschuldet war. Eine allgemeine Pflicht, sämtliche eigenen Interessen und Verhandlungsspielräume offenzulegen, besteht nicht.
Vertrauen und Entscheidung nachweisen
Halten Sie fest, welche Erklärung wann von wem abgegeben wurde und welche Handlung dadurch ausgelöst wurde. E-Mails, Entwürfe und Besprechungsnotizen können den Ablauf belegen. Wer bereits unabhängig davon investieren wollte, muss den zusätzlichen Einfluss der Pflichtverletzung erklären.
Den ersatzfähigen Nachteil abgrenzen
Vorvertragliche Haftung führt nicht automatisch zum Gewinn aus einem nie abgeschlossenen Vertrag. Häufig geht es um Nachteile aus einem berechtigten Vertrauen auf bestimmte Umstände. Verhandlungskosten, anderweitige Verwendungsmöglichkeiten und ersparte Aufwendungen sind einzeln zu betrachten. Eine vollständige Zeitachse ist hier oft wichtiger als eine pauschale Behauptung, man hätte sich sonst anders entschieden.