Schadensersatz verständlich erklärt
Lieferverzug: Wann zusätzliche Kosten ersatzfähig sind
Eine verspätete Lieferung kann zusätzliche Kosten verursachen. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verzögerung setzt regelmäßig voraus, dass der Schuldner in Verzug ist und die Verzögerung zu vertreten hat. Fälligkeit, Mahnung und vertragliche Lieferzusagen müssen deshalb genau betrachtet werden.
Liefertermin und Mahnung prüfen
Ein verbindlich kalendermäßig bestimmter Termin kann eine Mahnung entbehrlich machen. Eine unverbindliche Prognose ist damit nicht gleichzusetzen. Halten Sie Bestellung, Auftragsbestätigung und spätere Terminabsprachen zusammen. Auch die Frage, ob Sie erforderliche Mitwirkungshandlungen erbracht haben, kann den Leistungszeitpunkt beeinflussen.
Zwischenkosten konkret belegen
Miete eines Ersatzgeräts, zusätzliche Lagerung oder vergebliche Einsatzkosten können in Betracht kommen. Sie müssen durch die verspätete Lieferung verursacht und angemessen sein. Bereits ohnehin anfallende Kosten sind kein zusätzlicher Schaden. Entgangener Gewinn benötigt eine gesonderte, nachvollziehbare Prognose.
Ersatzkauf nicht vorschnell vermischen
Wer statt weiterer Wartezeit endgültig anderweitig kauft, kann andere rechtliche Voraussetzungen auslösen als bei bloßen Überbrückungskosten. Eine Fristsetzung kann dafür erforderlich sein. Dokumentieren Sie deshalb, ob Sie weiterhin Lieferung verlangen oder eine endgültige Ersatzlösung wählen. Dieselbe Leistung und ihren vollständigen wirtschaftlichen Ersatz können Sie nicht doppelt beanspruchen.