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Schadensersatz verständlich erklärt

Wiederbeschaffungswert einer beschädigten Sache bestimmen

Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Aufwand für eine gleichwertige Ersatzsache. Er ist weder automatisch der ursprüngliche Kaufpreis noch der Preis eines fabrikneuen Nachfolgemodells. Maßgeblich sind Alter, Zustand, Ausstattung und die Verhältnisse auf dem einschlägigen Markt.

Vergleichbare Angebote suchen

Sichern Sie Angebote mit Datum, Ausstattung und Anbieter. Bei Fahrzeugen spielen etwa Laufleistung, Wartung und Sonderausstattung eine Rolle. Bei Geräten können Modellgeneration, Zubehör und Akkuzustand wichtig sein. Ein besonders günstiges Einzelangebot ist nur hilfreich, wenn die Sache tatsächlich verfügbar und hinreichend vergleichbar war.

Den Zustand belegen

Fotos vor dem Schadensereignis, Rechnungen über wesentliche Erneuerungen und Wartungsunterlagen können den Wert stützen. Umgekehrt müssen bekannte Mängel berücksichtigt werden. Der subjektive Erinnerungswert eines Gegenstands erhöht den ersatzfähigen Geldbetrag regelmäßig nicht wie ein nachweisbarer Marktwert.

Rechenpositionen nicht vermischen

Der Wiederbeschaffungswert ist zunächst eine Bewertungsgröße. Ob ein Restwert abzuziehen ist, welche Umsatzsteuer tatsächlich anfällt und welcher Ersatzweg wirtschaftlich maßgeblich ist, muss anschließend geprüft werden. Bei Streit lohnt eine Gegenüberstellung der konkreten Vergleichsobjekte. Eine bloße Behauptung, das Gutachten sei zu niedrig, liefert noch keine belastbare Alternative.

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