Schadensersatz verständlich erklärt
Umsatzausfall ist nicht gleich entgangener Gewinn
Bei ausgefallenen Geschäften wird häufig der gesamte entgangene Umsatz verlangt. Für den wirtschaftlichen Schaden ist jedoch entscheidend, welche Aufwendungen ohne das Ereignis zusätzlich angefallen wären. Der nicht erzielte Erlös muss deshalb mit den tatsächlich ersparten Kosten zusammen betrachtet werden.
Eine einfache Gegenüberstellung
Ein ausgefallener Auftrag hätte 12.000 Euro Nettoerlös gebracht. Fallen dafür 4.000 Euro Material und 2.000 Euro Fremdleistungen endgültig weg, verbleiben zunächst 6.000 Euro als rechnerischer entgangener Beitrag. Weitere Umstände, Ersatzgeschäfte und die Haftungsgrundlage sind damit noch nicht geprüft.
Kosten nicht pauschal schätzen
Ein durchschnittlicher Wareneinsatz kann ein Anhaltspunkt sein, muss aber zum betroffenen Geschäft passen. Kosten, die trotz Ausfalls unverändert weiterlaufen, sind nicht allein deshalb erspart, weil sie im Jahresabschluss als Aufwand erscheinen. Umgekehrt dürfen tatsächlich weggefallene Ausgaben nicht verschwiegen werden.
Den Auftrag belegen
Auftragsbestätigung, Kalkulation und Lieferantenangebote zeigen, welcher Gewinn wahrscheinlich zu erwarten war. Bei einem Betriebsausfall sind oft längere Vergleichszeiträume nötig. Kennzeichnen Sie alle Beträge als netto oder brutto und verwenden Sie eine einheitliche Rechengrundlage. Eine nachvollziehbare Gewinnrechnung ist aussagekräftiger als ein hoher Umsatzbetrag ohne Erklärung seiner wirtschaftlichen Bedeutung.