Schadensersatz verständlich erklärt
Entgangene Schicht- und Erschwerniszulagen
Zulagen können zum ersatzfähigen Verdienstausfall gehören, wenn sie ohne die Verletzung voraussichtlich angefallen wären und tatsächlich nicht ersetzt wurden. Entscheidend ist nicht allein, ob solche Zulagen im Arbeitsvertrag erwähnt werden, sondern wie der konkrete Arbeitseinsatz ausgesehen hätte.
Regelmäßigkeit belegen
Dienstpläne, Abrechnungen und Angaben des Arbeitgebers können zeigen, welche Nacht-, Wochenend- oder Erschwerniseinsätze üblich waren. Bei wechselnden Schichten ist ein repräsentativer Zeitraum aussagekräftiger als ein einzelner besonders zuschlagsreicher Monat.
Tatsächliche Weiterzahlung prüfen
Manche Bestandteile können bereits im fortgezahlten Entgelt oder in anderen Zahlungen berücksichtigt sein. Ohne Abgleich droht eine doppelte Berechnung. Auch eine unabhängig vom Ereignis geänderte Schichtplanung muss in die hypothetische Entwicklung einbezogen werden.
Rechenweg offenlegen
Listen Sie Art der Zulage, voraussichtliche Einheiten, Vergütungssatz und tatsächlich erhaltene Beträge getrennt auf. Die steuerliche Behandlung kann sich von gewöhnlichem Grundlohn unterscheiden und sollte nicht pauschal übernommen werden. Bei streitigen Annahmen ist eine konkrete Arbeitgeberbestätigung hilfreich: Welche Schichten waren geplant, welche wären wahrscheinlich zusätzlich angefallen und weshalb? Auf dieser Grundlage lässt sich die behauptete Einbuße gezielt prüfen.