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Schadensersatz verständlich erklärt

Schmerzensgeld trotz Vorerkrankung?

Eine Vorerkrankung schließt einen Schmerzensgeldanspruch nicht automatisch aus. Entscheidend ist, welche gesundheitliche Verschlechterung dem neuen Ereignis zuzurechnen ist. Die frühere Erkrankung darf weder pauschal gegen den Geschädigten verwendet noch bei der Darstellung ausgeblendet werden.

Ausgangszustand beschreiben

Welche Beschwerden bestanden zuvor, welche Behandlungen fanden statt und wie leistungsfähig war die betroffene Person? Frühere Befunde helfen, den Zustand vor dem Ereignis von den neuen Folgen abzugrenzen. Auch längere beschwerdefreie Phasen können wichtig sein.

Verschlimmerung und neue Verletzung unterscheiden

Ein Ereignis kann eine vorhandene Störung verstärken oder eine zusätzliche Verletzung verursachen. Für Umfang und Dauer der Zurechnung kann sachverständige medizinische Bewertung erforderlich sein. Ein zeitlicher Zusammenhang allein beantwortet die Abgrenzung nicht immer.

Transparent statt lückenhaft vortragen

Stellen Sie frühere und aktuelle Unterlagen geordnet zur Verfügung. Werden Vorschäden erst durch die Gegenseite aufgedeckt, entstehen vermeidbare Zweifel an der Vollständigkeit der Darstellung. Umgekehrt sollte eine Versicherung konkret erklären, welche Folgen sie aus welchem Grund dem Vorzustand zuordnet. Für die Schmerzensgeldbemessung zählt die zurechenbare Gesamtbeeinträchtigung; ein rein schematischer Abzug wegen irgendeiner früheren Diagnose ist dafür keine ausreichende Begründung.

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