Schadensersatz verständlich erklärt
Dauerfolgen bei der Schmerzensgeldbemessung
Bleibende Beeinträchtigungen können für die Höhe des Schmerzensgeldes besonders bedeutsam sein. Dafür muss unterschieden werden zwischen einer bereits feststehenden Dauerfolge, einer medizinisch wahrscheinlichen Entwicklung und einer bloßen Befürchtung. Diese Einordnung beeinflusst auch die Bewertung eines Abfindungsangebots.
Prognose fachlich absichern
Aussagekräftig sind Verlaufsbefunde und eine nachvollziehbare ärztliche Einschätzung. Beschreiben Sie zusätzlich, welche konkreten Tätigkeiten dauerhaft erschwert oder unmöglich werden. Ein abstrakter Hinweis auf eine Behinderung erklärt die persönliche Auswirkung noch nicht vollständig.
Beispiel einer Funktionsstörung
Eine eingeschränkte Beweglichkeit der Hand kann im Alltag, bei der Berufsausübung und bei bestimmten Freizeitaktivitäten unterschiedliche Folgen haben. Die wirtschaftlichen Auswirkungen gehören gegebenenfalls zu Verdienstausfall oder Mehrbedarf. Das Schmerzensgeld betrifft daneben die immaterielle Beeinträchtigung.
Nicht zu früh endgültig abschließen
Vor einem umfassenden Vergleich sollte geklärt werden, ob die gesundheitliche Entwicklung ausreichend absehbar ist. Sind weitere Folgen möglich, kann deren rechtliche Absicherung gesondert erforderlich sein. Das bedeutet nicht, dass jeder Fall bis zum völligen Stillstand der Entwicklung offenbleiben muss. Entscheidend ist, welche Risiken mit einer Einigung endgültig übernommen werden und ob der Betrag sowie etwaige Vorbehalte dazu passen.