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Schadensersatz verständlich erklärt

Haben Angehörige einen eigenen Schmerzensgeldanspruch?

Die Verletzung eines nahestehenden Menschen belastet oft die gesamte Familie. Daraus folgt jedoch nicht automatisch für jeden Angehörigen ein eigener Schmerzensgeldanspruch. Zu unterscheiden sind eigene Gesundheitsverletzungen, gesetzliches Hinterbliebenengeld und wirtschaftliche Ansprüche nach einem Todesfall.

Eigene Verletzung gesondert prüfen

Ein eigener Anspruch wegen psychischer Gesundheitsfolgen verlangt eine konkrete rechtliche und medizinische Prüfung. Reine Trauer oder Sorge darf nicht ohne Weiteres mit einer eigenen Gesundheitsverletzung gleichgesetzt werden. Entscheidend sind Befund, Zusammenhang und die einschlägige Anspruchsgrundlage.

Hinterbliebenengeld ist eine andere Anspruchsart

§ 844 Absatz 3 BGB regelt eine Entschädigung für seelisches Leid bestimmter Hinterbliebener bei Tötung. Die Voraussetzungen unterscheiden sich von einem Schmerzensgeldanspruch wegen einer eigenen Gesundheitsschädigung. Auch Bestattungskosten und Unterhaltsschaden sind getrennte Positionen.

Unterlagen personenbezogen ordnen

Erfassen Sie, wer welchen Anspruch geltend macht und worauf er beruht. Ärztliche Unterlagen einer Person belegen nicht automatisch den Anspruch einer anderen. Bei einem Vergleich über Ansprüche des unmittelbar Verletzten sollten mögliche eigene Rechte von Angehörigen nicht beiläufig mit erledigt werden. Eine saubere Trennung verhindert Doppelzählungen und schützt davor, berechtigte eigenständige Positionen zu übersehen.

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