Schadensersatz verständlich erklärt
Pflegegrad und zivilrechtlicher Pflegebedarf
Ein Pflegegrad beschreibt eine sozialrechtliche Einstufung. Der zivilrechtliche Ersatzbedarf nach einem fremdverursachten Schaden richtet sich dagegen nach dem konkret zurechenbaren Mehrbedarf. Beide Bewertungen können wichtige Informationen liefern, sind aber nicht ohne Weiteres deckungsgleich.
Welche Aussage hat der Bescheid?
Pflegegutachten können Fähigkeiten, Einschränkungen und Hilfebedarf dokumentieren. Prüfen Sie den zugrunde liegenden Zeitraum und ob auch vorbestehende Erkrankungen einbezogen wurden. Der gesamte festgestellte Bedarf muss nicht ausschließlich auf das streitige Ereignis zurückgehen.
Kein automatischer Geldtarif
Aus einer bestimmten Einstufung folgt nicht automatisch ein gleich hoher zivilrechtlicher Monatsanspruch. Tatsächliche Pflegeorganisation, erforderliche Leistungen und vorhandene Kostenträger müssen zusätzlich betrachtet werden. Auch vorübergehender Hilfebedarf kann rechtlich anders einzuordnen sein als die Voraussetzungen langfristiger Pflegebedürftigkeit.
Unterlagen zusammenführen
Legen Sie Bescheid, Gutachten, Pflegeplanung und aktuelle Befunde nebeneinander. Kennzeichnen Sie zusätzliche unfallbedingte Einschränkungen sowie bereits vorher bestehende Hilfe. So lässt sich vermeiden, entweder berechtigten Mehrbedarf zu übersehen oder sämtliche sozialrechtlich erfassten Leistungen unbesehen dem Schädiger zuzuordnen. Die endgültige Berechnung braucht eine konkrete Verbindung zwischen Ereignis, Bedarf und Kosten.