Zum Inhalt springen
Ein Fachportal der Kanzlei Steinwachs+49 40 4153 7117-0

Schadensersatz verständlich erklärt

Fahrzeugumbau und Mobilitätsmehrkosten nach einer Verletzung

Wer infolge einer Verletzung ein angepasstes Fahrzeug benötigt, kann unfallbedingte Mobilitätsmehrkosten geltend machen. Nicht automatisch ersatzfähig ist der gesamte Kaufpreis eines neuen Autos. Zu vergleichen sind die Mobilität ohne Verletzung und die nun erforderliche Versorgung.

Die Nutzung konkret beschreiben

Erfassen Sie Arbeitswege, Arzttermine, Einkäufe und notwendige soziale Teilhabe. Benötigt werden etwa Handbedienung, ein Rollstuhltransport oder ein größerer Einstieg? Medizinische Feststellungen und eine technische Beratung helfen, den Zusammenhang zwischen Einschränkung und Ausstattung zu belegen. Auch die Frage, wer das Fahrzeug führen kann, beeinflusst das Konzept.

Mehrkosten sauber abgrenzen

Trennen Sie ohnehin anfallende Fahrzeugkosten von Umbau, zusätzlicher Ausstattung und verletzungsbedingt höherem Unterhalt. Ein vorhandenes Fahrzeug, dessen Veräußerungserlös und die voraussichtliche Nutzungsdauer können die Rechnung beeinflussen. Bei späteren Ersatzbeschaffungen muss der wiederkehrende Bedarf nachvollziehbar bleiben.

Andere Leistungen berücksichtigen

Zuschüsse und Leistungen von Rehabilitationsträgern sind mit Bescheid und Verwendungszweck zu dokumentieren. Ein pauschaler Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel klärt die Zumutbarkeit nicht: Erreichbarkeit, Belastbarkeit und Begleitbedarf sind konkret zu prüfen. Angebote und Versorgungskonzept sollten vor der Bestellung vorliegen, damit keine vermeidbaren Streitigkeiten über die Erforderlichkeit entstehen.

Weitere Themen