Schadensersatz verständlich erklärt
Mahnbescheid bei Schadensersatz: Wann ist er geeignet?
Das gerichtliche Mahnverfahren kann für eine bestimmte Geldforderung geeignet sein. Das Mahngericht prüft dabei nicht wie in einem streitigen Prozess, ob der behauptete Schadensersatzanspruch tatsächlich besteht. Ein Mahnbescheid ist deshalb keine gerichtliche Bestätigung der Haftung.
Forderung eindeutig bezeichnen
Der Anspruch muss so beschrieben werden, dass der Gegner erkennen kann, worauf sich die Forderung bezieht. Ereignis, Zeitraum und einzelne Schadenspositionen können dafür wichtig sein. Mehrere nicht unterscheidbare Ansprüche unter einer Sammelsumme bergen zusätzliche Risiken.
Mit Widerspruch rechnen
Legt der Gegner Widerspruch ein, kann ein streitiges Verfahren erforderlich werden. Dann müssen Pflichtverletzung, Schaden und Beweise substantiiert dargestellt werden. Das Mahnverfahren erspart diese Arbeit nicht, wenn die Forderung ohnehin umfassend bestritten wird.
Verjährung und Zustellung
Für eine Hemmung sind die gesetzlichen Voraussetzungen entscheidend. Falsche Gegnerbezeichnungen, unzureichende Individualisierung oder vermeidbare Zustellungsverzögerungen können problematisch sein. Bei einem noch unbezifferten Schmerzensgeld oder der Absicherung zukünftiger Folgen können andere Anträge geeigneter sein. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung, ob eine bezifferte Geldforderung vorliegt, welche Einwände zu erwarten sind und ob das Mahnverfahren dem eigentlichen Verfahrensziel entspricht.