Schadensersatz verständlich erklärt
Zusätzliche Kinderbetreuung nach einer Verletzung
Kann ein verletzter Elternteil die Kinder nicht wie zuvor betreuen, können zusätzliche Aufwendungen oder ein Ausfall im Bereich der Haushaltsführung zu prüfen sein. Entscheidend ist die tatsächlich notwendige Mehrleistung. Ohnehin vorhandene Betreuungskosten sind davon zu trennen.
Bisherige Betreuung darstellen
Beschreiben Sie Alter der Kinder, Kita- oder Schulzeiten und die Aufgabenverteilung vor dem Ereignis. Auch Wege, Hausaufgabenbegleitung und notwendige Versorgung können relevant sein. Nicht jede gemeinsame Familienzeit lässt sich allerdings als ersatzfähige Betreuungsstunde bewerten.
Veränderung durch die Verletzung
Welche konkrete Tätigkeit war medizinisch bedingt nicht mehr möglich? Wurde eine Betreuungskraft zusätzlich eingesetzt, der Umfang einer bestehenden Betreuung erweitert oder Hilfe aus dem Umfeld organisiert? Halten Sie Kosten, Zeiten und Gründe fest.
Überschneidungen vermeiden
Kinderbetreuung kann mit Haushaltstätigkeiten verbunden sein. Derselbe Zeitraum darf nicht ohne Erklärung mehrfach vollständig berechnet werden. Bei einem längeren Verlauf sind Verbesserungen und veränderte Betreuungszeiten zu berücksichtigen. Eine nachvollziehbare Aufstellung zeigt den zusätzlichen Bedarf und den Zusammenhang mit der Verletzung; sie ersetzt nicht die gesonderte Prüfung, welcher Anspruch wem zusteht und welche Leistungen bereits anderweitig gedeckt sind.