Schadensersatz verständlich erklärt
Ersatzaufträge und Schadensminderung im Betrieb
Kann ein Betrieb nach dem Ausfall eines Auftrags andere Arbeiten übernehmen, kann dies den wirtschaftlichen Schaden mindern. Entscheidend ist, ob das Ersatzgeschäft gerade durch die freigewordene Kapazität ermöglicht wurde und welche zusätzlichen Erträge sowie Kosten es verursachte.
Nicht jedes andere Geschäft anrechnen
Aufträge, die ohnehin parallel ausgeführt worden wären, sind nicht ohne Weiteres ein Ersatz für das verlorene Geschäft. Stellen Sie deshalb Kapazität, Zeitplan und Kundenbezug dar. Die Bezeichnung als Ersatzauftrag sollte den tatsächlichen Ablauf widerspiegeln.
Vergleichsrechnung erstellen
Angenommen, der ausgefallene Auftrag hätte einen Beitrag von 4.000 Euro erbracht. Ein stattdessen übernommener Auftrag erzielt nach seinen zusätzlichen Kosten 1.500 Euro. Unter diesen vereinfachten Annahmen verbleibt ein Unterschied von 2.500 Euro. Weitere Nachteile oder Kosten sind gesondert zu prüfen.
Bemühungen dokumentieren
Bewahren Sie Angebote, Kundenanfragen und Gründe für gescheiterte Ersatzlösungen auf. Eine Schadensminderungsobliegenheit verlangt keine beliebige wirtschaftlich unvernünftige Tätigkeit. Zumutbare und verfügbare Möglichkeiten sollten aber geprüft werden. Die Dokumentation hilft, spätere Einwände zu beantworten, man hätte den Ausfall ohne Weiteres anderweitig ausgleichen können.