Schadensersatz verständlich erklärt
Narben und Entstellungen beim Schmerzensgeld
Bei Narben kommt es nicht allein auf ihre Länge an. Lage, Sichtbarkeit, Beschaffenheit, Beschwerden und persönliche Auswirkungen können erheblich voneinander abweichen. Eine im Alltag ständig sichtbare Narbe kann anders zu bewerten sein als eine unauffällige Veränderung an verdeckter Stelle.
Entwicklung dokumentieren
Sichern Sie datierte Fotos aus vergleichbarer Perspektive und bei ähnlicher Beleuchtung. Der Heilungsverlauf kann das Erscheinungsbild verändern. Medizinische Angaben helfen, vorübergehende Veränderungen von voraussichtlich bleibenden Folgen zu unterscheiden.
Funktionelle und seelische Belastung
Neben dem Aussehen können Spannungsgefühl, Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder behandlungsbedürftige psychische Folgen eine Rolle spielen. Diese Aspekte sollten getrennt beschrieben werden. Eine pauschale Bezeichnung als „Entstellung“ ersetzt weder den Befund noch die Darstellung der tatsächlichen Belastung.
Behandlungskosten zusätzlich prüfen
Erforderliche Maßnahmen zur Behandlung einer unfallbedingten Narbe können als materielle Schadensposition zu prüfen sein. Sie sind nicht einfach im Schmerzensgeldbetrag enthalten. Eine geplante Korrektur und ihre Erfolgsaussichten können zugleich die Prognose beeinflussen. Vor einer endgültigen Einigung sollten deshalb aktueller Zustand, verbleibende Möglichkeiten und mögliche Risiken bekannt sein. Eine starre Eurostaffel pro Zentimeter liefert dafür keine verlässliche Grundlage.