Schadensersatz verständlich erklärt
Wann muss der Gegner Anwaltskosten ersetzen?
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts führt nicht in jedem Fall automatisch zu einem Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite. Zu unterscheiden sind die eigene Vergütungspflicht gegenüber dem Anwalt und die Frage, welche Kosten als Schaden vom Verantwortlichen verlangt werden können.
Erforderlichkeit und Zeitpunkt
Außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen ersatzfähig sein. Dabei können die Art des Schadensfalls, die Notwendigkeit anwaltlicher Hilfe und ein bereits eingetretener Zahlungsverzug relevant sein. Wer eine Forderung nur für berechtigt hält, hat damit noch nicht sämtliche Voraussetzungen erfüllt.
Auf welcher Forderung beruhen die Kosten?
Die berechtigte Anspruchshöhe kann die erstattungsfähigen gesetzlichen Gebühren beeinflussen. Eine deutlich überhöhte Hauptforderung führt deshalb nicht ohne Weiteres zu einer entsprechend höheren Kostenerstattung. Vergütungsvereinbarungen mit dem eigenen Anwalt sind zusätzlich von gesetzlichen Erstattungsmaßstäben zu unterscheiden.
Vor der Beauftragung klären
Fragen Sie nach voraussichtlichen Gebühren, möglichen zusätzlichen Gutachterkosten und dem Umgang mit einer Rechtsschutzversicherung. Bewahren Sie vorherige Mahnungen, Antworten und Zustellnachweise auf. Im gerichtlichen Verfahren gelten eigenständige Kostenregeln. Eine Kostenzusage des Gegners oder eines Versicherers sollte möglichst eindeutig dokumentiert werden, insbesondere hinsichtlich Umfang, Gegenstandswert und etwaiger Begrenzungen.