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Schadensersatz verständlich erklärt

Brutto oder netto: Umsatzsteuer beim Schadensersatz

Ob eine Schadensposition brutto oder netto anzusetzen ist, hängt unter anderem von der Art des Schadens, der tatsächlichen Kostenentstehung und einer möglichen Vorsteuerabzugsberechtigung ab. Eine einheitliche Bruttorechnung für sämtliche Geschädigten führt deshalb leicht zu falschen Ergebnissen.

Sachschaden ohne Reparaturrechnung

§ 249 Absatz 2 BGB knüpft den Ersatz der Umsatzsteuer bei Sachbeschädigungen daran, dass und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Wird nur auf Grundlage eines Kostenvoranschlags abgerechnet, kann daher nicht ohne Weiteres dessen Bruttosumme verlangt werden.

Unternehmen und Vorsteuer

Kann ein Unternehmen die in einer Reparaturrechnung enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, ist dies bei der wirtschaftlichen Schadensberechnung zu berücksichtigen. Ob ein Abzug im konkreten Fall möglich ist, sollte anhand der tatsächlichen steuerlichen Behandlung geklärt werden. Die bloße Eigenschaft als Selbstständiger beantwortet die Frage nicht vollständig.

Vereinfachtes Beispiel

Eine Reparatur kostet 1.000 Euro netto zuzüglich 190 Euro Umsatzsteuer. Bei einem privaten Geschädigten, der diese erforderlichen Kosten tatsächlich trägt, kann grundsätzlich die Bruttobelastung maßgeblich sein. Bei voller Vorsteuerabzugsberechtigung verbleibt wirtschaftlich regelmäßig die Nettobelastung. Besondere Abrechnungsformen und gemischte Nutzung verlangen eine gesonderte Prüfung. Kennzeichnen Sie in Ihrer Aufstellung deshalb bei jedem Betrag ausdrücklich netto, Steueranteil und brutto.

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