Schadensersatz verständlich erklärt
Schädiger oder Versicherung: An wen richtet sich die Forderung?
Eine vorhandene Haftpflichtversicherung bedeutet nicht in jedem Fall, dass der Geschädigte seinen Anspruch unmittelbar gegen den Versicherer richten kann. Zunächst haftet grundsätzlich die nach dem einschlägigen Recht verantwortliche Person. Ein Direktanspruch gegen die Versicherung braucht eine besondere Grundlage.
Direkter Anspruch ist eine eigene Frage
§ 115 VVG enthält hierfür bestimmte Fälle, insbesondere im Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Bei einer gewöhnlichen privaten oder betrieblichen Haftpflicht darf ein Direktanspruch nicht ohne Prüfung vorausgesetzt werden. Die freiwillige Bearbeitung durch einen Versicherer ändert daran allein nichts.
Kommunikation klar halten
Erfassen Sie Namen, Anschriften, Versicherer und Schadennummer. Senden Sie Unterlagen geordnet und dokumentieren Sie den Zugang. Eine Schadennummer bestätigt die interne Zuordnung, aber nicht automatisch die Haftung oder die Höhe der Forderung.
Fristen nicht aus dem Blick verlieren
Wenn eine Versicherung prüft, ist damit nicht jede Verjährungsfrage erledigt. Es muss geklärt werden, gegen wen Ansprüche bestehen und ob konkrete Umstände eine Hemmung oder andere Sicherung bewirken. Bei Ablehnungen sollte die Begründung getrennt werden: Bestreitet der Versicherer die Haftung, die Schadenhöhe oder lediglich seinen Versicherungsschutz? Diese Unterschiede bestimmen das weitere Vorgehen und den richtigen Adressaten einer gerichtlichen Maßnahme.