Schadensersatz verständlich erklärt
Mehrere Schädiger: Wer muss welchen Schaden ersetzen?
Sind mehrere Personen an einem Schaden beteiligt, muss der Geschädigte nicht zwingend deren interne Verantwortungsanteile vorab aufklären. Unter bestimmten Voraussetzungen haften mehrere Ersatzpflichtige als Gesamtschuldner. Voraussetzung bleibt, dass gegen die jeweils in Anspruch genommene Person eine tragfähige Haftungsgrundlage besteht.
Außenverhältnis und interner Ausgleich
Bei einer Gesamtschuld kann die geschuldete Leistung grundsätzlich von einem der Gesamtschuldner verlangt werden, insgesamt aber nur einmal. Die spätere Verteilung zwischen den Verantwortlichen ist davon zu unterscheiden. Nicht jede zeitliche Beteiligung an einem Projekt begründet bereits eine Gesamtschuld.
Beispiel: Beschädigung bei Bauarbeiten
Hat eine Firma fehlerhaft gearbeitet und eine andere ihre eigene Überwachungspflicht verletzt, ist für jede Firma deren Pflicht und Schadensbeitrag zu untersuchen. Verträge, Baustellenprotokolle und Fotos helfen bei der Zuordnung. Eine bloße Vermutung, „irgendwer auf der Baustelle“ müsse es gewesen sein, reicht nicht.
Vergleich und Zahlungen abstimmen
Bevor Sie mit einem Beteiligten eine Abfindung vereinbaren, sollte die Wirkung auf Ansprüche gegen andere Beteiligte geprüft werden. Erfassen Sie sämtliche Zahlungen und deren Zweck. Verjährungsmaßnahmen sind ebenfalls gegnerbezogen zu betrachten; eine Maßnahme gegen eine Person schützt Ansprüche gegen eine andere nicht automatisch. Die Anspruchsgegner sollten deshalb frühzeitig mit vollständigen Namen und Anschriften feststehen.