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Schadensersatz verständlich erklärt

Vorteilsausgleich: Welche Ersparnisse werden angerechnet?

Ein Schaden kann zugleich Ausgaben ersparen oder andere wirtschaftliche Vorteile auslösen. Ob diese Vorteile den Ersatzanspruch mindern, muss anhand ihres Zusammenhangs mit dem Schaden und ihres Zwecks geprüft werden. Nicht jede Zahlung eines Dritten darf pauschal abgezogen werden.

Echte Ersparnis oder nur verschobene Ausgabe?

Bei einem ausgefallenen Auftrag können Material und Fremdleistungen erspart sein. Eine Miete, die trotz Betriebsausfalls weitergezahlt wird, ist hingegen nicht erspart. Werden Aufwendungen nur später fällig, ist das ebenfalls anders zu behandeln als ihr endgültiger Wegfall.

Beispiel: Ersatzbeschaffung

Führt die Schadensbeseitigung zu einem wirtschaftlich messbaren Vorteil gegenüber dem Zustand ohne das Ereignis, kann dessen Berücksichtigung erforderlich sein. Ob ein Abzug „neu für alt“ gerechtfertigt ist, hängt unter anderem von Zustand, Nutzungsdauer und tatsächlicher Wertverbesserung ab. Ein starres Schema für alle Gegenstände existiert nicht.

Berechnung transparent halten

Listen Sie Vorteile getrennt von Schadenspositionen auf und erläutern Sie, weshalb Sie eine Anrechnung bejahen oder verneinen. Kennzeichnen Sie Versicherungszahlungen nach ihrer Art und dem betroffenen Zeitraum. So lassen sich Doppelentschädigungen vermeiden, ohne sachlich fremde Leistungen vorschnell preiszugeben. Bei gesetzlichen Anspruchsübergängen muss zusätzlich geklärt werden, wer den betreffenden Anspruch überhaupt noch geltend machen darf.

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