Schadensersatz verständlich erklärt
Ungewöhnlich hoher Schaden: Wann muss gewarnt werden?
Ein alltäglicher Gegenstand kann im Einzelfall eine außergewöhnlich große wirtschaftliche Bedeutung haben. Wird etwa ein für einen wichtigen Termin benötigtes Gerät beschädigt, können über die Reparatur hinaus Folgeschäden entstehen. Deren Ersatz hängt nicht allein vom Preis des Geräts ab.
Die Warnpflicht ernst nehmen
§ 254 Absatz 2 BGB berücksichtigt unter anderem den unterlassenen Hinweis auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens, die der Verantwortliche weder kannte noch kennen musste. Deshalb kann entscheidend sein, wann die besondere Dringlichkeit oder Bedeutung erkennbar gemacht wurde.
Was sollte mitgeteilt werden?
Benennen Sie konkret die drohende Folge, den betroffenen Termin und verfügbare Ausweichmöglichkeiten. Die Nachricht „Das ist sehr wichtig“ kann weniger aussagekräftig sein als der Hinweis auf einen bereits gebuchten Veranstaltungstermin und die Kosten einer Ersatzlösung. Bewahren Sie die Mitteilung und einen Zugangsnachweis auf.
Beispiel aus dem Betrieb
Fällt ein Spezialgerät kurz vor einer Veranstaltung aus, kommen Reparatur, Ersatzanmietung und möglicherweise ein verbleibender Gewinnausfall in Betracht. Diese Positionen sind getrennt zu berechnen. Wer ohne nachvollziehbaren Grund eine zumutbare Ersatzlösung ausschlägt, riskiert eine Kürzung. Umgekehrt muss eine Alternative technisch geeignet und rechtzeitig verfügbar sein; ein theoretisch billigeres Angebot genügt dafür nicht.