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Schadensersatz verständlich erklärt

Kausalität: Welche Folgen sind dem Ereignis zuzurechnen?

Nicht jede nach einem Unfall oder einer Vertragsverletzung auftretende Beeinträchtigung ist rechtlich deren Folge. Für Schadensersatz muss ein Zusammenhang zwischen dem haftungsbegründenden Ereignis und dem geltend gemachten Nachteil bestehen. Zeitliche Nähe ist ein Hinweis, aber für sich genommen kein vollständiger Nachweis.

Eine nachvollziehbare Ereigniskette bilden

Dokumentieren Sie Ausgangszustand, Ereignis, erste Auffälligkeiten und weitere Entwicklung. Bei Gesundheitsfolgen sind zeitnahe Befunde besonders hilfreich. Bei wirtschaftlichen Schäden können Auftragsdaten und Betriebsabläufe zeigen, an welcher Stelle das Ereignis Einnahmen verhindert hat.

Andere Ursachen offenlegen

War eine Maschine bereits störanfällig, ist zu klären, welcher Ausfallanteil auf die neue Beschädigung zurückgeht. Vorschäden machen einen Anspruch nicht automatisch unmöglich. Sie dürfen aber auch nicht verschwiegen werden, weil sonst die gesamte Darstellung an Überzeugungskraft verlieren kann.

Beweisfragen unterscheiden

Die Anforderungen an den Nachweis einer haftungsbegründenden Verletzung und an die Ermittlung weiterer Schäden sind nicht immer identisch. §§ 286 und 287 ZPO enthalten unterschiedliche Maßstäbe. Daraus folgt keine pauschale Beweisbefreiung. Für die anwaltliche Prüfung hilft eine Liste mit drei Spalten: behauptete Folge, vermuteter Zusammenhang und vorhandener Beleg. Offene medizinische oder technische Fragen gehören gegebenenfalls in ein sachverständiges Gutachten.

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